Die neue Europäische Verordnung 2019/947

Die neue europäische Verordnung 2019/947 über UAVs trat am 1. Januar 2021 im europäischen Raum in Kraft. Zu diesem Zweck musste das Management von Vertical Master einige wichtige Anpassungen an den Kursinhalten vornehmen. Obwohl die neuen Vorschriften in der Schweiz noch nicht in Kraft sind, haben wir uns entschlossen, der Schweizer Öffentlichkeit ab März 2021 eine praktische Schulung in europäischen Standardszenarien (STS1 – 2) anzubieten. Diese praktische Ausbildung ist für den UAV-Betrieb in bestimmten Kategorien speziell im Rahmen der Standardszenarien für Flüge in bebauten Gebieten und Flüge außerhalb der Sichtweite obligatorisch.

Eine Bescheinigung über den Abschluss der praktischen Ausbildung in Szenarien nach europäischem Standard wird für Auszubildende ausgestellt, die eine praktische Prüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Bescheinigung wird nicht direkt von Vertical Master ausgestellt, sondern von einem Partner-Schulungszentrum, das auf dem europäischen Territorium angesiedelt und von den nationalen Zivilluftfahrtbehörden des jeweiligen Landes (LBA für Deutschland, DGAC für Frankreich und ENAC für Italien) zugelassen und anerkannt ist. Zusätzlich müssen sich die Teilnehmer auf der Website einer nationalen Zivilluftfahrtbehörde eines europäischen Landes registrieren.

Kursteilnehmer, die bereits eine Drohnenpilot-Schulung mit Vertical Master absolviert haben, brauchen nicht die gesamte Schulung zu wiederholen. Es ist möglich, die praktische Prüfung direkt abzulegen. Dagegen wurde das Discovery-Training deutlich verändert. Sie müssen es daher erneut durchführen. Bitte beachten Sie auch, dass die Anmeldegebühr für die Prüfung 260 Franken beträgt.

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